Informationen über BrummiRent
Auf dieser Seite möchten wir uns vorstellen und Ihnen
detaillierte Informationen über die BrummiRent AGK GmbH bereitstellen.
BrummiRent ist zuständig für Ihr zuverlässiges Vermieten von
Fahrschulfahrzeugen und Ausbildungstechnik.
Ein zufriedener Großkunde unserer Firma ist die AGK Gruppe,
welche zahlreiche Fahrschulfahrzeuge bei uns mietet.
Der Sitz von BrummiRent befindet sich in Rothenstein bei
Jena
in sehr guter zentraler Lage und direkter Anbindung an
die A4.
Wie genau Sie zu uns finden, erfahren Sie unter Kontakt.
Mietbedingungen
1. Übergabe und Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Beanstandungen muß der Mieter unmittelbar nach Übergabe des Fahrzeuges oder nach Entdeckung eines Mangels gegenüber BrummiRent geltend machen. Der Mieter verpflichtet sich,
das Fahrzeug mit allen Papieren und Zubehör und in gleichem Zustand an den vereinbarten Ort und Datum
zurückzugeben.
2. Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl
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Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges oder von Fahrzeugteilen
hat der Mieter BrummiRent nach den Allgemeinen Haftungsregelungen Schadensersatz zu leisten,
wenn er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten oder gegen die Bedingungen dieses Vertrages
verstoßen hat oder der Schaden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges
entstanden ist.
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Die Haftung des Mieters für durch Fahrlässigkeit (mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit)
verursachte Schäden reduziert sich auf die umseitig angegebene Selbstbeteiligung,
wenn der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages die Haftungsbeschränkung vereinbart hat.
Entsprechendes gilt für den Fall des Diebstahls, wenn der Mieter den Diebstahlschutz vereinbart hat.
Die Haftungsbeschränkung umfaßt nicht Schäden an LKW-Aufbauten oder Schäden,
die durch den Anschluß von elektrischen Geräten entstehen. Für derartige Schäden haftet
der Mieter in voller Höhe, es sei denn, er weißt nach, daß ihn kein Verschulden trifft.
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Hat der Mieter den Schaden zu vertreten, kann BrummiRent für den Ausfallzeitraum des
beschädigten Fahrzeuges oder bis zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung eine der Miete
entsprechende Entschädigung unter Berechnung von 6 Fahrstunden / Tag abzgl. 15% Eigenersparnis
berechnen, der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
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Bei Verkehrsunfällen, Verlust oder bei sonstigen, nicht unerheblichen Beschädigungen
des Fahrzeuges oder bei Personenschäden haben der Mieter oder der Fahrer sofort die Polizei
zu unterrichten. BrummiRent ist ebenfalls in diesen Fällen unverzüglich zu unterrichten.
Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Unterrichtspflichten erlöschen eine etwa
vereinbarte Haftungsbeschränkung, bzw. ein etwa vereinbarter Diebstahlschutz, es sei denn,
der Mieter kann nachweisen, daß der Verstoß nicht von ihm oder dem Fahrer zu vertreten
ist und keinen Einfluß auf den Schaden hatte. Auf Ersuchen von BrummiRent ist ein Unfallbericht
bzw. ein Diebstahlbericht auszufüllen. Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden.
Soweit wie möglich, sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten,
insbesondere auch beteiligte Fahrzeuge, BrummiRent mitzuteilen. Der Mieter verpflichten sich,
bei Ermittlungen oder Verfahren mit BrummiRent und dessen Haftpflichtversicherer zusammenzuarbeiten.
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Schadensersatzansprüche werden von BrummiRent bis zur Akteneinsicht gestundet,
sofern zur Feststellung der Mieterhaftung Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten
erforderlich ist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens 6 Monate nach
der Rücknahme des Fahrzeuges. Über den Zeitpunkt der Akteneinsicht wird BrummiRent
den Mieter unterrichten.
3. Übergabe und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, die nachfolgenden Beträge BrummiRent zu zahlen oder zu erstatten:
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Zeit- und Kilometergebühren bzw. Fahrstundengebühren, berechnet nach den umseitigen
Einzelbeträgen.
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Alle Beträge für Betriebsstoffe einschl. Servicepauschale, Haftungsbeschränkung,
Diebstahlschutz, Insassenunfallversicherung (soweit abgeschlossen) und/oder andere Beträge,
die umseitig bzw. in den gültigen, in der Geschäftsstelle von BrummiRent ausliegenden
Preislisten aufgeführt sind.
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Kauft der Mieter die im Fahrzeugtank befindlichen Treibstoffe, entfällt seine
Verpflichtung zur Rückgabe des Fahrzeuges mit vollem Tank.
Eine Vergütung für bei Rückgabe noch im Tank befindliche Treibstoffe erfolgt nicht.
4. Haftung von BrummiRent
Die Haftung von BrummiRent für fahrlässig herbeigeführte Vermögensschäden
sowie im Fall des Leistungsverzuges und der von BrummiRent zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistung ist begrenzt auf das fünffache der vereinbarten Nettomiete. Soweit BrummiRent
einerseits und der Mieter oder der Fahrer andererseits Dritten gegenüber als Gesamtschuldner
haftet, stellt der Mieter BrummiRent von den Ansprüchen Dritter insoweit frei,
als BrummiRent im Innenverhältnis von ihm Ausgleich verlangen kann.
Für Verluste oder Schäden an Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder
in diesem zurückgelassen werden, haftet BrummiRent nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5. Benutzung des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln,
insbesondere darf es nicht benutzt werden:
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zur Personen- oder Güterbeförderung.
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zum Abschleppen in Rennen, zu Wett- oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen
und Fahrzeugtests.
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unter Einfluß von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit
oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
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in Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, welche am Ort und zur Zeit der
Benutzung gelten.
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durch dritte Personen, es sei denn, daß solche Personen im voraus benannt und von
BrummiRent durch Eintragung der vorgesehen Zeilen anerkannt sind oder daß es sich um
Arbeitnehmer oder sonstige direkte Firmenangehörige des Mieters handelt,
die seit mehr als einem Jahr in Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
Bezüglich des Mindestalters eines Fahrers gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
der Mieter hat sich davon zu überzeugen, daß der Fahrer die vorstehenden
Qualifikationen erfüllt.
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außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, es liegt eine ausdrücklich
schriftliche Genehmigung von BrummiRent vor.
6. Führen von Fahrtenbuch
Der Mieter verpflichtet sich das fahrzeugbezogene Fahrtenbuch gewissenhaft und zeitgleich zu führen.
7. Reservierungen
Reservierungen bzw. Bedarf bitte Frühzeitig melden.
8. Preis und Abrechnung
Tagespreise gelten pro angefangene 24h. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Nach Vereinbarung kann das Fahrzeug auch außerhalb der Geschäftszeiten angemietet bzw.
abgegeben werden. Die Fahrtenschreiberscheiben (als Original oder Kopie) werden unverzüglich
nach dem Mietzeitraum dem Vermieter zugesendet. (Bei längeren Mietzeiträumen zum Monatsende).
9. Haftpflichtversicherung
Im Preis enthalten: Sachschäden unbegrenzt - Personenschäden bis 3.500.000 €.
10. Diebstahlschutz
Durch eine zusätzliche Gebühr kann die Haftungssumme für Fahrzeugschäden
durch Unwetter, Diebstahl, Vandalismus, Brand, Explosion, Haarwild oder Glasbruch auf eine
Selbstbeteiligung von 300,- € reduziert werden.
11. Fremdfahrzeugversicherung
Der Mieter muß eine Fremdfahrzeugversicherung bei der Fahrlehrerversicherung pro
Fahrlehrer der mit dem Brummi Rent – Fahrzeug fährt, abschließen.
12. Fahrer
Unter Fahrer ist im Mietvertrag die mietende Fahrschule einzutragen.
Hierdurch sind alle beschäftigten Fahrlehrer als Fahrer gestattet.
Das BrummiRent - Fahrzeug darf mit Zustimmung des Vermieters auch von anderen,
auf dem Mietvertrag einzutragenden Fahrern geführt werden. Für die
Eintragung dieser Fahrer wird eine Gebühr erhoben.
13. Zustellung und Abholung
Angaben laut Preisliste.
14. Personaldaten
Der Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden.
Eine Weitergabe an berechtigte Dritte kann erfolgen, wenn der Mieter gegen vertragliche
Verpflichtungen verstößt und für die Weitergabe ein sachliches Interesse gegeben ist.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Jena. Es gilt deutsches Recht. Die deutsche Fassung dieser Bedingung ist maßgebend.
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